Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds im Internet: Vermutung der Wiederholungsgefahr für Verletzungen auch anderer Schutzrechte - Restwertbörse II
Leitsatz
Restwertbörse II
Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 8 Nr. 49 NJW 2014 S. 775 Nr. 11 BAAAE-48960