Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil
seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt;
Unterhaltsleistung des Kindsvaters als Bezüge
Leitsatz
1. Zu den Bezügen der Kindsmutter gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gehören auch die Unterhaltsleistungen des Kindsvaters an die Kindsmutter, für die Kindergeld beansprucht wird. Leben unverheiratete Eltern zusammen mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, ist wegen der Geltung des Zuflussprinzips ist im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang gegenüber dem betreuenden Elternteil oder durch einen Dritten Naturalleistungen erbracht wurden. Naturalleistungen können in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung geschätzt werden. 2. Beim Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Kindsvaters nicht maßgebend.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 36 Nr. 1 ZAAAE-48965