Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 55/12

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 9, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, BGB § 1615l

Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nichtehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt; Unterhaltsleistung des Kindsvaters als Bezüge

Leitsatz

1. Zu den Bezügen der Kindsmutter gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gehören auch die Unterhaltsleistungen des Kindsvaters an die Kindsmutter, für die Kindergeld beansprucht wird. Leben unverheiratete Eltern zusammen mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, ist wegen der Geltung des Zuflussprinzips ist im Einzelnen zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang gegenüber dem betreuenden Elternteil oder durch einen Dritten Naturalleistungen erbracht wurden. Naturalleistungen können in Anlehnung an die Sozialversicherungsentgeltverordnung geschätzt werden.
2. Beim Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Kindsvaters nicht maßgebend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 36 Nr. 1
ZAAAE-48965

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank