Anspruch auf Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin; Auflösung
einer Anspruchskonkurrenz zwischen deutschem Kindergeldanspruch und
ausländischer Familienleistung, wenn persönlicher Geltungsbereich nicht
eröffnet ist
Leitsatz
1. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der die Anrechnung von im Ausland gewährten, dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen regelt, kann durch Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 574/72 des Rates vom über die Durchführung der VO Nr. 1408/71 in der durch die VO Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung, diese wiederum geändert durch die VO Nr. 647/2005, verdrängt werden. 2. Unterfällt ein Steuerpflichtiger dem persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 und unterliegt er wegen einer abhängigen Beschäftigung in den Niederlanden gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats, wird dadurch der sich aus § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG ergebende Kindergeldanspruch nicht ausgeschlossen. Die Anspruchsberechtigung richtet sich auch bei Personen und bei Leistungen, die dem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der VO Nr. 1408/71 unterliegen, allein nach den Bestimmungen des deutschen Rechts. 3. Fällt eine Person nicht in den persönlichen Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71, dann richtet sich die Kindergeldberechtigung nach §§ 62 ff. EStG und die Anspruchskonkurrenz zwischen dem deutschen Kindergeldanspruch und der ausländischen Familienleistung ist nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu lösen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 24 Nr. 1 TAAAE-48967