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BGH Urteil v. - II ZR 68/11

Gesetze: § 705 BGB, § 709 Abs 1 BGB, § 709 Abs 2 BGB, § 730 Abs 2 BGB, § 735 BGB, § 146 Abs 1 S 1 HGB

Publikums-GbR: Bestellung eines Dritten zum Liquidator

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die bis zu ihrer Auflösung den Zweck verfolgt hat, ein Grundstück in L.     zu bebauen und die errichteten Gebäude durch Vermietung und Verpachtung zu nutzen. Sie nimmt den Beklagten als einen ihrer Gesellschafter nach Schlussabrechnung auf Ausgleich seines negativen Saldos in Anspruch. Die Parteien haben im bisherigen Verlauf des Rechtsstreits insbesondere darüber gestritten, ob die T.      Immobilienfonds Verwaltung GmbH (künftig: T.     ) wirksam zur Geschäftsbesorgerin und nachfolgend zur Liquidatorin der Klägerin bestellt wurde und deshalb zur Vertretung der Klägerin berechtigt ist.

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Fundstelle(n):
NJW-RR 2014 S. 349 Nr. 6
NAAAE-49497

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