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BGH Urteil v. - IX ZR 248/12

Gesetze: § 133 Abs 1 InsO, § 165 InsO, §§ 165ff InsO

Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer erst künftig fällig werdenden Forderung aus einer Pensionszusage der später insolventen GmbH & Co. KG zugunsten eines ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

1. Das einen Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nahelegende Beweisanzeichen der Inkongruenz setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners bestehen.

2. Ein Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis kann nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden, dass der Schuldner seinem Gläubiger eine sofort bei Bestellung und nicht erst im Insolvenzfall wirksame Sicherung gewährt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2881 Nr. 48
BB 2014 S. 20 Nr. 1
DB 2013 S. 2678 Nr. 47
DB 2013 S. 8 Nr. 47
NJW 2014 S. 467 Nr. 7
NJW 2103 S. 8 Nr. 48
StBW 2013 S. 1124 Nr. 24
WM 2013 S. 2233 Nr. 47
ZIP 2013 S. 2368 Nr. 49
ZIP 2013 S. 92 Nr. 47
NAAAE-49552

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