Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - Funktion des Grenzwertes eines Heizkostenspiegels - Kostensenkungsverfahren - Zumutbarkeit eines Umzugs - Wirtschaftlichkeitsvergleich - Revision - fehlende Beschwer des Grundsicherungsträgers
Leitsatz
1. Dem Grenzwert aus einem bundesweiten oder kommunalen Heizkostenspiegel kommt nicht die Funktion eines Quadratmeterhöchstwerts für angemessene Aufwendungen im Sinne des SGB 2 zu.
2. Ein Wohnungswechsel als Kostensenkungsmaßnahme wegen unangemessen hoher Aufwendungen für Heizung ist nur dann zumutbar, wenn in einer alternativ zu beziehenden Wohnung insgesamt niedrigere Bruttowarmkosten entstehen.