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BSG Urteil v. - B 14 AS 60/12 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22 Abs 1 S 4 SGB 2 vom , § 160 SGG, § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 141 Abs 1 Nr 1 SGG

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - Funktion des Grenzwertes eines Heizkostenspiegels - Kostensenkungsverfahren - Zumutbarkeit eines Umzugs - Wirtschaftlichkeitsvergleich - Revision - fehlende Beschwer des Grundsicherungsträgers

Leitsatz

1. Dem Grenzwert aus einem bundesweiten oder kommunalen Heizkostenspiegel kommt nicht die Funktion eines Quadratmeterhöchstwerts für angemessene Aufwendungen im Sinne des SGB 2 zu.

2. Ein Wohnungswechsel als Kostensenkungsmaßnahme wegen unangemessen hoher Aufwendungen für Heizung ist nur dann zumutbar, wenn in einer alternativ zu beziehenden Wohnung insgesamt niedrigere Bruttowarmkosten entstehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:120613UB14AS6012R0

Fundstelle(n):
BAAAE-49556

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