Unterbliebene Bekanntgabe der Stellungnahme einer Vertrauensperson; Heilung einer fehlerhaften Einleitungsverfügung; kein Verfahrenshindernis; Verfahrensherrschaft
Tatbestand
Der 35 Jahre alte Soldat trat am 1. Oktober 2008 als Freiwilliger in den Dienst der Bundeswehr. Er wurde am 7. Oktober 2008 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und gleichzeitig zum Feldwebelanwärter (FA) zugelassen. Seine Dienstzeit endet nach derzeitigem Stand am 30. September 2014. Der Soldat wurde am 1. Oktober 2009 zum Unteroffizier befördert. Die bereits verfügte Beförderung zum Stabsunteroffizier zum 1. Oktober 2010 unterblieb im Hinblick auf das schwebende Verfahren.