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LSG Hessen Urteil v. - L 2 R 97/12

Der Kläger wendet sich gegen die teilweise Rücknahme seiner Erwerbsminderungsrente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch (SGB VI).

Fundstelle(n):
AAAAE-49646

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