Gesetze: § 4 Abs 1 HeilMWerbG, § 4 Abs 3 S 3 HeilMWerbG, § 4 Abs 4 S 1 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu den Pflichtangaben - Pflichtangaben im Internet
Leitsatz
Pflichtangaben im Internet
Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 1012 Nr. 14 KAAAE-49942