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BFH Beschluss v. - VI R 67/12

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 2, EStG § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b

Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährte Ruhegehälter wie Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung nur mit einem Besteuerungsanteil zu erfassen.
2. Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 37 Nr. 1
EStB 2014 S. 21 Nr. 1
LAAAE-50003

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