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FG München Beschluss v. - 5 V 1314/13

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, EStG § 1 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 4, AO § 8, AO § 9

Gewöhnlicher Aufenthalt oder inländischer Wohnsitz des Erblassers

Leitsatz

Soweit in tatsächlicher Hinsicht Zweifel am Vorliegen der wohnsitzbegründenden Umstände oder am gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verbleiben, trägt derjenige die Feststellungslast, der sich auf das Vorhandensein des streitigen Wohnsitzes beruft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAE-50142

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