Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - V ZB 212/12

Gesetze: § 419 Abs 1 S 1 FamFG, Art 103 Abs 1 GG

Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Aushändigung des Haftantrags an den Verfahrenspfleger

Leitsatz

1. Verständigungsschwierigkeiten mit dem Betroffenen rechtfertigen ebenso wie die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht die Bestellung eines Verfahrenspflegers.

2. Ist dem Verfahrenspfleger vor seiner Teilnahme an der Anhörung des Betroffenen ein Haftantrag übermittelt worden, ist der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann gewahrt, wenn ihm der Haftantrag nicht ausgehändigt wurde.

Fundstelle(n):
UAAAE-50198

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank