Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des Versicherungsvertreters mit dem Versicherungsnehmer bei Offenlegung der Agenturbindung - Vermittlung von Netto-Policen
Leitsatz
Vermittlung von Netto-Policen
Lässt sich ein Versicherungsvertreter, der seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegt, für die Beratung und die Vermittlung einer Netto-Police vom Versicherungsnehmer eine eigenständige Vergütung versprechen, verstößt dies nicht gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 34d Abs. 1 GewO. Mit einer solchen Vereinbarung ist auch nicht notwendig eine Irreführung des Versicherungsnehmers über den Status des Vermittlers als Versicherungsvertreter verbunden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2013 S. 2797 Nr. 49 DB 2013 S. 8 Nr. 49 NJW 2013 S. 6 Nr. 51 NJW-RR 2014 S. 669 Nr. 11 WM 2014 S. 14 Nr. 1 TAAAE-50249