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BGH Urteil v. - I ZR 104/12

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 34d Abs 1 GewO, § 59 Abs 2 VVG, § 59 Abs 3 VVG

Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des Versicherungsvertreters mit dem Versicherungsnehmer bei Offenlegung der Agenturbindung - Vermittlung von Netto-Policen

Leitsatz

Vermittlung von Netto-Policen

Lässt sich ein Versicherungsvertreter, der seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer offenlegt, für die Beratung und die Vermittlung einer Netto-Police vom Versicherungsnehmer eine eigenständige Vergütung versprechen, verstößt dies nicht gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 34d Abs. 1 GewO. Mit einer solchen Vereinbarung ist auch nicht notwendig eine Irreführung des Versicherungsnehmers über den Status des Vermittlers als Versicherungsvertreter verbunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 2797 Nr. 49
DB 2013 S. 8 Nr. 49
NJW 2013 S. 6 Nr. 51
NJW-RR 2014 S. 669 Nr. 11
WM 2014 S. 14 Nr. 1
TAAAE-50249

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