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BGH Urteil v. - KZR 58/11

Gesetze: § 19 Abs 1 GWB, § 33 Abs 3 S 5 GWB, § 288 Abs 2 BGB, § 23 Abs 2 VBLSa 2001

Wettbewerbsbeschränkung: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Höhe des Zinsanspruchs bei kartellrechtlichem Schadensersatzanspruch - VBL-Gegenwert

Leitsatz

VBL-Gegenwert

1. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu , BGHZ 195, 93).

2. Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch marktbeherrschende Unternehmen kann einen Missbrauch im Sinne von § 19 GWB darstellen.

3. Die entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB nach § 33 Abs. 3 Satz 5 GWB ist bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 GWB auf Fälle beschränkt, in denen sich der Missbrauch auf eine Entgeltforderung des Missbrauchsopfers bezieht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2014 S. 158 Nr. 5
DB 2013 S. 23 Nr. 46
WM 2014 S. 759 Nr. 16
ZIP 2013 S. 87 Nr. 45
QAAAE-50250

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