Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko auch unverschuldet verursachter Angaben in der Lauer-Taxe - notwendige Beiladung von in Betracht kommenden Haftungsschuldnern - Zulässigkeit der echten Leistungsklage in Prozessstandschaft - notwendige Beiladung aller Krankenkassen - Anspruch auf Verzugszinsen und eines weitergehenden Verzugsschadens
Leitsatz
1. Pharmazeutische Unternehmen tragen gegenüber Apothekern, Ärzten und Krankenkassen das Risiko auch unverschuldet verursachter falscher Angaben in der Lauer-Taxe, welche nicht rückwirkend korrigierbar sind.
2. Unternehmen, die als Haftungsschuldner pharmazeutischer Unternehmen für fehlerhafte Angaben in der Lauer-Taxe in Betracht kommen, sind in Rechtsstreiten über die Folgen der fehlerhaften Angaben notwendig beizuladen.