Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Auskunftserteilung im Zusammenhang mit dem im GKV-SolG geregelten West-Ost-Ausgleichsverfahren - Rechtsschutzinteresse - Auskunftspflicht - Nebenanspruch - Reichweite - Gesamtvergütung - Veränderungsrate - extrabudgetäre Zahlung - Richtlinie - Gestaltungsspielraum - "unechte" Stufenklage - Abtrennung der auf Zahlung gerichteten Streitgegenstände
Leitsatz
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung war nicht verpflichtet, im Rahmen des West-Ost-Ausgleichsverfahrens einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Auskunft darüber zu geben, ob und in welchem Umfang West-KÄVen Zahlungen von den Krankenkassen erhalten haben, die außerhalb der Gesamtvergütungen oder über die nach Art 18 GKV-SolG bestimmte Veränderungsrate hinaus geleistet wurden.