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BSG Urteil v. - B 6 KA 41/12 R

Gesetze: Art 14 Abs 1a S 1 GKV-SolG, Art 14 Abs 1a S 2 GKV-SolG, Art 18 GKV-SolG, § 85 Abs 3 SGB 5, § 202 SGG, § 145 Abs 1 ZPO, § 254 ZPO, § 242 BGB

Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Auskunftserteilung im Zusammenhang mit dem im GKV-SolG geregelten West-Ost-Ausgleichsverfahren - Rechtsschutzinteresse - Auskunftspflicht - Nebenanspruch - Reichweite - Gesamtvergütung - Veränderungsrate - extrabudgetäre Zahlung - Richtlinie - Gestaltungsspielraum - "unechte" Stufenklage - Abtrennung der auf Zahlung gerichteten Streitgegenstände

Leitsatz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung war nicht verpflichtet, im Rahmen des West-Ost-Ausgleichsverfahrens einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Auskunft darüber zu geben, ob und in welchem Umfang West-KÄVen Zahlungen von den Krankenkassen erhalten haben, die außerhalb der Gesamtvergütungen oder über die nach Art 18 GKV-SolG bestimmte Veränderungsrate hinaus geleistet wurden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:280813UB6KA4112R0

Fundstelle(n):
RAAAE-50280

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