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BSG Urteil v. - B 6 KA 42/12 R

Tatbestand

Im Streit stehen Ansprüche der klagenden Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) im Zusammenhang mit dem im Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV-SolG - vom 19.12.1998, BGBl I 3853) geregelten Ausgleichsverfahren zwischen den KÄVen des früheren Bundesgebiets ("West-KÄVen") und den KÄVen des Beitrittsgebiets ("Ost-KÄVen").

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:280813UB6KA4212R0

Fundstelle(n):
BAAAE-50281

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