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EuGH Urteil v. - C-181/12

Gesetze: EG Art 56, EG Art 58

Freibetrag bei Wohnsitz in einem Drittland europarechtswidrig

Leitsatz

Es ist mit Europarecht (Art. 56 EG und 58 EG) nicht vereinbar, dass ein Freibetrag dann, wenn Erblasser und Erwerber zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in einem Drittland (hier in der Schweiz) haben, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine dieser beiden Personen zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hätte.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 19 Nr. 43
EAAAE-50293

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