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BGH Urteil v. - VIII ZR 318/12

Gesetze: § 438 Abs 1 Nr 2 Buchst b BGB, § 438 Abs 1 Nr 3 BGB

Verjährung von Ansprüchen wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer vom Käufer auf dem Dach einer Scheune angebrachten Photovoltaikanlage

Leitsatz

Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2561 Nr. 43
BB 2013 S. 3073 Nr. 51
BB 2014 S. 142 Nr. 4
DNotZ 2014 S. 434 Nr. 6
NJW 2014 S. 845 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2013 S. 3441
ZIP 2013 S. 86 Nr. 44
OAAAE-50657

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