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BGH Urteil v. - XI ZR 18/13

Gesetze: § 1 Abs 4 S 1 EAEG vom , § 3 Abs 1 EAEG vom , § 4 Abs 1 EAEG vom , § 667 BGB, § 675 Abs 1 BGB

Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei vertragsgemäßer Anlage von Kundengeldern

Tatbestand

Die Kläger zu 2) und 3) nehmen im Wege der Rechtsnachfolge nach einem Erbfall die beklagte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (im Folgenden: EAEG) in Anspruch. Zwischen den Parteien steht nur noch im Streit, ob die Beklagte von ihr berechnete Handelsverluste in Abzug bringen durfte.

Fundstelle(n):
SAAAE-50673

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