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BGH Urteil v. - XI ZR 19/13

Gesetze: § 1 Abs 4 S 1 EAEG vom , § 3 Abs 1 EAEG vom , § 4 Abs 1 EAEG vom , § 667 BGB, § 675 Abs 1 BGB

Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei vertragsgemäßer Anlage von Kundengeldern

Tatbestand

Die Kläger nehmen die beklagte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (im Folgenden: EAEG) in Anspruch. Zwischen den Parteien steht nur noch im Streit, ob die Beklagte von ihr berechnete Handelsverluste in Abzug bringen durfte.

Fundstelle(n):
CAAAE-50674

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