Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Versicherungspflicht - Statusentscheidung - Einzugsstelle - Drittanfechtungsklage eines Sozialversicherungsträgers - Klagebefugnis - Klagefrist - fehlende Rechtsbehelfsbelehrung - Verzicht auf Rechtsbehelfsbelehrung in Anwendung einer "Gemeinsamen Verlautbarung" zwischen den Sozialversicherungsträgern - Treu und Glauben - Verwirkung
Leitsatz
Ein Sozialversicherungsträger kann sich bei seiner Drittanfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt einer Krankenkasse als Einzugsstelle zur Frage von Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben trotz unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung der Krankenkasse nicht auf die Jahresfrist für die Klageerhebung berufen, wenn er die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung durch die Anwendung von Verwaltungsvorschriften, an deren Zustandekommen er beteiligt war, zurechenbar mitherbeigeführt hat.