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BVerwG Urteil v. - 3 C 22/12

Gesetze: Art 13 EGRL 82/2001, Art 32 Abs 2 EGRL 82/2001, Art 33 Abs 1 EGRL 82/2001, § 24b AMG 1976, § 25b Abs 2 AMG 1976

Tierarzneimittel; Verfahren der gegenseitigen Anerkennung; Prüfungsumfang für nationale Behörden

Leitsatz

Im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung einer Tierarzneimittelzulassung hat die nationale Behörde nur zu prüfen, ob Anlass zu der Annahme besteht, dass die Zulassung eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Eine (weitergehende) Rechtmäßigkeitskontrolle der von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Referenzzulassung erfolgt nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAE-50713

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