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BVerwG Urteil v. - 2 C 52/11

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 BBesG, § 12 Abs 2 S 3 BBesG, § 40 Abs 4 S 1 BBesG, § 40 Abs 4 S 2 BBesG, Anh Rahmenvereinbarung § 4 Nr 2 EGRL 81/97

Verheiratete Beamte; Kappungsgrenze für Familienzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung

Leitsatz

Verheiratete Besoldungsempfänger, deren Arbeitszeit zusammen die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nicht übersteigt, erhalten den Familienzuschlag der Stufe 1 jeweils entsprechend ihrem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis gemäß § 6 Abs. 1 BBesG. Die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG enthaltene Kappungsgrenze findet nur Anwendung, wenn die Arbeitszeit der Ehegatten insgesamt diejenige eines Vollzeitbeschäftigten übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 52
SAAAE-50715

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