Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 14 AS 78/12 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 2 Abs 3 S 1 AlgIIV vom , § 2 Abs 3 S 3 AlgIIV vom , § 12 Abs 1 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a SGB 2, § 7 Abs 4 S 2 SGB 2, § 37 Abs 1 SGB 2, § 47 StVollzG, § 51 Abs 1 StVollzG, § 52 StVollzG, § 53 StVollzG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2

(Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem §§ 47, 51 ff StVollzG nach Haftentlassung - Einkommensberechnung - Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen - Berücksichtigung der Zweckbestimmung des § 51 StVollzG für das Überbrückungsgeld - früherer Zufluss und Nichtverteilung des gem StVollzG gezahlten Eigen- und Hausgeldes - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte Eigentumswohnung - Neben- bzw Betriebskosten - Berücksichtigung von Jahresbeträgen im Monat ihrer Fälligkeit)

Leitsatz

Bei der Verteilung von Überbrückungsgeld nach dem StVollzG als einmalige Einnahme auf einen Verteilzeitraum ist die gesetzliche Vorgabe zu beachten, dass das Überbrückungsgeld den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten (nur) für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichern soll.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:220813UB14AS7812R0

Fundstelle(n):
AAAAE-51129

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank