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BSG Urteil v. - B 14 AS 85/12 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 3 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen bei Bedarfsgemeinschaften - Ausnahmefälle - Berücksichtigung wirksamer vertraglicher Vereinbarungen bei Wohngemeinschaften

Leitsatz

Wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben, sind die Aufwendungen für die Unterkunft innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft regelmäßig nach dem Kopfteilprinzip zu verteilen; andernfalls, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, gehen wirksame vertragliche Abreden vor.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:220813UB14AS8512R0

Fundstelle(n):
XAAAE-51130

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