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BAG Urteil v. - 6 AZR 913/11

Gesetze: § 55 Abs 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 134 Abs 1 InsO

Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

Tatbestand

Die Parteien streiten über den am 30. September 2009 entstandenen Anspruch auf ein Retention Payment (künftig: Halteprämie), dessen Zahlung der Beklagte als Insolvenzverwalter in dem am 23. Januar 2009 beantragten und am 1. April 2009 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q AG (Schuldnerin) verweigert.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 845 Nr. 15
ZIP 2014 S. 139 Nr. 3
LAAAE-51199

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