Vorschriftsmäßiger Lohnsteuereinbehalt bei einer Nettolohnvereinbarung; erhöhte Nachweispflicht hinsichtlich des Abschlusses als auch des Inhalts der Vereinbarungen
Leitsatz
1. Unter einer Nettolohnvereinbarung ist eine Abrede zwischen den Parteien eines Dienstverhältnisses des Inhalts zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn zuwendet, indem er auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu erhebende Lohnsteuer trägt. Da die Nettolohnvereinbarung einen Sonderfall des Lohnsteuerregelabzugs mit der aus § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG abgeleiteten Tilgungsannahme darstellt, darf der Arbeitnehmer von einem vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalt nur ausgehen, wenn er dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerregelabzug erforderliche Lohnsteuerkarte ausgehändigt hat. 2. Wegen der Außergewöhnlichkeit der Nettolohnvereinbarung und ihrer Folgen muss der Abschluss einer Nettolohnvereinbarung klar und eindeutig feststellbar sein. 3. Denjenigen, der sich auf den Abschluss einer Nettolohnvereinbarung beruft, trifft eine erhöhte Nachweispflicht sowohl hinsichtlich des Abschlusses als auch des Inhalts der Vereinbarungen. 4. Das Gericht st nicht verpflichtet, sich in seiner Entscheidung mit jedem Beteiligtenvorbringen im Einzelnen ausdrücklich auseinanderzusetzen. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S. des Art. 103 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht den Vortrag eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 181 Nr. 2 EStB 2014 S. 20 Nr. 1 PStR 2014 S. 27 Nr. 2 StBW 2014 S. 44 Nr. 2 PAAAE-51231