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Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem , BStBl I S. 1260, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl I S. 846, der zuletzt durch das /, BStBl I S. 1625, geändert worden ist, deshalb wie folgt geändert:
I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Die Angabe „3a.5. Ort der kurzfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels“ wird durch die Angabe „3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels“ ersetzt.
Die Angabe „4.14.9. Leistungen von Einrichtungen nach § 140b SGB V zur integrierten Versorgung“ wird durch die Angabe „4.14.9. Leistungen von Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 73c oder 140a SGB V“ ersetzt.
Nach der An...