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BGH Urteil v. - IX ZR 30/12

Gesetze: § 667 BGB, § 1978 Abs 1 S 1 BGB, § 178 Abs 3 InsO, § 201 InsO, § 316 Abs 2 InsO

Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des Prozessgerichts durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und durch ein Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle

Leitsatz

1. Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden.

2. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 51
NJW 2014 S. 391 Nr. 6
WM 2014 S. 38 Nr. 1
ZIP 2014 S. 134 Nr. 3
IAAAE-51764

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