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BGH Urteil v. - VI ZR 411/12

Gesetze: § 31 BGB, § 826 BGB, § 840 Abs 1 BGB

Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch Empfehlung bestimmter Unternehmensbeteiligungen auf Seminarveranstaltungen für Vertriebsmitarbeiter

Tatbestand

Die Kläger verlangen von der Beklagten zu 1, einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, und ihrem Geschäftsführer, dem Beklagten zu 2, einem Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Schadensersatz im Zusammenhang mit Kapitalanlagen bei Unternehmen der sogenannten  E-Gruppe.

Fundstelle(n):
DAAAE-51796

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