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BGH Urteil v. - XII ZR 77/12

Gesetze: § 536 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB, § 28 VwVfG

Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung der Ablehnung eines Nutzungsänderungsantrages

Leitsatz

Allein die anlässlich einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, vermag einen Mangel des Mietobjektes im Sinne des § 536 BGB nicht zu begründen und damit auch eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB nicht zu rechtfertigen; dem Mieter ist es grundsätzlich zuzumuten, eine Bescheidung seines Nutzungsänderungsantrages abzuwarten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 6 Nr. 3
NJW-RR 2014 S. 264 Nr. 5
HAAAE-51799

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