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BGH Urteil v. - VII ZR 275/12

Gesetze: § 633 Abs 1 BGB vom

Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei fehlendem Gefälle einer Hof- und Zugangsfläche

Leitsatz

Ob eine Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage ein Gefälle zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser haben muss, kann nicht allein danach beurteilt werden, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Besteller ein solches Gefälle nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Umständen, insbesondere dem vereinbarten Qualitäts- und Komfortstandard, erwarten kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 6 Nr. 3
NJW 2014 S. 620 Nr. 9
YAAAE-51805

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