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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen; Bekanntgabe des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2014
Bezug: (BStBl 2004 I S. 638)
(1) Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf steuerpflichtige Umsätze mit Sammlermünzen im Kalenderjahr 2014 gilt Folgendes:
Der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Sammlungsstücke im Sinne der Nummer 54 der Anlage 2 zum UStG (einschließlich Münzen aus Edelmetallen) wurde durch Artikel 10 Nummer 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz; BGBl 2013 I S. 1809) an die Vorgaben in Artikel 103 Absatz 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angepasst. Die Änderungen treten am in Kraft. Sie haben zur Folge, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 12 UStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes nur noch in den Fällen der Einfuhr von Sammlungsstücken Anwendung findet. Die Vereinfachungsregelung für Gold- und Silbermünzen in Rz. 174 des o. g. ist somit ausschließlich in Einfuhrfällen weiterhin anwendbar.
Nach dem im Inland ausgeführte steuerpflichtige Lieferungen sowie steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe von Sammlungsstücken im Sinne der Nummer 54 der Anlage 2 zum UStG (einschließlich Münzen aus Edelmetallen) unterliegen stets dem allg...