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Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge, die wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der „1 %-Regelung” eingelegt bzw. gestellt worden sind
Aufgrund
ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen
der Einkommensteuer,
der Lohnsteuer (einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldungen, die einer Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt gleichstehen),
der Körperschaftsteuer,
des Gewerbesteuermessbetrags und
der Umsatzsteuer
sowie gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung – „1 %-Regelung“ – (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2, § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG) verstoße gegen das Grundgesetz.
Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Festsetzung oder Feststellung im Sinne des Satzes 1.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betr...