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BGH Urteil v. - I ZR 53/12

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch AdWords-Werbung bei naheliegender Vermutung einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen Markeninhaber und werbenden Dritten - Fleurop

Leitsatz

Fleurop

Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten gezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke zwar in der Regel zu verneinen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Liegt jedoch für den angesprochenen Verkehr aufgrund eines ihm bekannten Vertriebssystems des Markeninhabers die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Dritten um ein Partnerunternehmen des Markeninhabers handelt, ist die Herkunftsfunktion der Marke bereits dann beeinträchtigt, wenn in der Werbeanzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Dritten hingewiesen wird (Fortführung von , GRUR 2013, 290 = WRP 2013, 505 - MOST-Pralinen).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2014 S. 356 Nr. 6
JAAAE-52189

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