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Umsatzsteuer; Übermittlung von Nachweisen für die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a und §§ 6 und 7 UStG sowie Bescheinigungsverfahren bei der Steuerbefreiung grenzüberschreitender Güterbeförderungen (§ 4 Nr. 3 Buchstabe a UStG)
Durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) wurden in § 14 Abs. 1 und 3 UStG vereinfachende Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen geschaffen. Darüber hinaus wurde durch § 17a Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b UStDV in der seit dem geltenden Fassung und durch Abschnitt 6a.4 und 5 UStAE bereits die Übermittlung von Nachweisen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG) auf elektronischem Weg in bestimmten Fällen ermöglicht. Es ist deshalb sachgerecht, wenn der Unternehmer die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a, §§ 6 und 7 UStG sowie nach § 4 Nr. 3 UStG erforderlichen belegmäßigen Nachweise in wesentlichen Anwendungsbereichen auch in elektronischer Form erbringen kann.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das , BStBl 2014 I S. 119, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Abschnitt 4.3.3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 4 Nr. 2 werden am Ende des Satzes 3 das Semi...