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BFH Urteil v. - IV R 16/10

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 Satz 2, EStG § 13 Abs. 7, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BewG § 34 Abs. 7

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; unentgeltliche Überlassung landwirtschaftlicher Flächen an Dritte kein landwirtschaftlicher Betrieb; Zuordnung der Grundstücke nach Betriebsaufgabe zum Privatvermögen

Leitsatz

1. Werden nach dem Tod des Betriebsinhabers die landwirtschaftlichen Grundstücke auf die Erben aufgeteilt, wird dadurch der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben. Die Grundstücke verlieren damit grundsätzlich ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen, soweit sie nicht durch entsprechenden Widmungsakt dem Betriebsvermögen der einzelnen Erben zugeordnet werden.
2. Die Grundstücke verlieren ihre Eigenschaft als Privatvermögen auch dann nicht, wenn sie einem Dritten unentgeltlich zur Bewirtschaftung überlassen werden. Das gilt auch bei Bewertung der Grundstücke als Stückländerei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 324 Nr. 3
EStB 2014 S. 60 Nr. 2
HFR 2014 S. 505 Nr. 6
KÖSDI 2014 S. 18795 Nr. 4
KAAAE-52235

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