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BFH Beschluss v. - VI B 20/13

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2

Abzug von Versicherungsprämien als Werbungskosten oder als Sonderausgabe; Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung; Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel Sonderausgaben

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 327 Nr. 3
EStB 2014 S. 59 Nr. 2
StBW 2014 S. 166 Nr. 5
VAAAE-52240

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