Steuerfreiheit pauschaler Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei einem nichtselbständig arbeitenden Grenzgänger in die Schweiz
Leitsatz
1. Die Steuerfreiheit pauschaler Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, setzt voraus, dass diese Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist (hier: Grenzgänger in die Schweiz). 2. Die Versagung der Steuerpflicht bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzung verstößt nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 341 Nr. 3 EStB 2014 S. 59 Nr. 2 HFR 2014 S. 302 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2014 S. 197 ZAAAE-52243