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BFH Beschluss v. - IX B 79/13

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 96, FGO § 119 Nr. 6, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Verfahrensfehler i.S. des § 119 Nr. 6 FGO; Einwendungen gegen die Richtigkeit des Tatbestands eines FG-Urteils kein Verfahrensmangel; Urteilsausfertigung erfordert keine Originalunterschrift des Richters; schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Divergenz

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 371 Nr. 3
DAAAE-52246

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