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Europarechtswidrigkeit des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten;
Der entschieden, dass die Pauschalbesteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. „schwarzen” Fonds) nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG gegen die europarechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Das BMF erklärte das v. g. Urteil mit Schreiben vom , BStBl 2009 I, S. 770 in Bezug auf Investmentvermögen in Mitgliedstaaten der EU für anwendbar.
Mit Urteil vom , , stellte der BFH fest, dass die pauschale Besteuerung gemäß § 18 Abs. 3 AuslInvestmG auch im Hinblick auf schwarze Fonds aus Drittstaaten gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder soll das Urteil vom , , gegenwärtig nicht veröffentlicht und zunächst eine Entscheidung des VIII. Senats des BFH in dem noch anhängigen Revisionsverfahren VIII R 2/09 gegen das abgewartet werden.
Mit Beschluss vom wurde in dem Verfahren der Große Senat angerufen. Gegenstand dieser Anrufung sind Zustellungsfragen (§ 180 Satz 3 ZPG, § 189 ZPO), so d...