Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in US-Dollar definierten Wertgrenze
Leitsatz
Die Beförderungsausschlussklausel in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstunternehmens, wonach der Wert eines Pakets den Gegenwert von 50.000 US-Dollar in der jeweiligen Landeswährung nicht überschreiten darf, ist - wenn die Landeswährung der Euro ist - dahin auszulegen, dass die Wertgrenze auf der Basis des Euro-Referenzkurses (Mittelkurses) der Europäischen Zentralbank zu ermitteln ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 8 Nr. 4 NJW-RR 2014 S. 215 Nr. 4 RIW 2014 S. 309 Nr. 5 KAAAE-52436