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BGH Beschluss v. - II ZB 17/12

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung: Eigenverantwortliche Gegenkontrolle des Rechtsanwalts bei Fristberechnung und -notierung durch zuverlässige Bürokraft

Leitsatz

Überlässt ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft, hat er die erforderliche eigenverantwortliche Gegenkontrolle so zu organisieren, dass es ihm anhand der Vermerke in der Handakte auch möglich ist zu überprüfen, ob die notierten Fristen richtig berechnet sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 130 Nr. 4
DB 2014 S. 422 Nr. 8
DB 2014 S. 7 Nr. 3
NJW 2014 S. 6 Nr. 4
NJW-RR 2014 S. 440 Nr. 7
WM 2014 S. 422 Nr. 9
UAAAE-52450

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