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BGH Urteil v. - X ZR 171/12

Gesetze: § 3 ZPO, § 14 Abs 1 RVG, § 23 Abs 1 RVG, Nr 2300 RVG-VV

Anwaltliche Geschäftsgebühr bei Schutzrechtsverletzung: Gegenstandswert eines Unterlassungsanspruchs wegen Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung; Gebührenerhöhung wegen Umfang oder Schwierigkeit - Einkaufskühltasche

Leitsatz

Einkaufskühltasche

1. Die Ermittlung des Werts eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts erfordert eine Prognose, mit der sowohl der künftige Wert des Schutzrechts für den Anspruchsgläubiger als auch die Gefährdung der Realisierung dieses Werts durch den als Verletzer in Anspruch Genommenen abgeschätzt wird.

2. Die Geltendmachung einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung rechtfertigt für sich genommen noch nicht die Annahme, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sei umfangreich oder schwierig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2881 Nr. 48
BB 2013 S. 2881 Nr. 48
BB 2014 S. 65 Nr. 3
NJW 2014 S. 8 Nr. 4
ZIP 2013 S. 95 Nr. 49
YAAAE-52453

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