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BGH Beschluss v. - II ZB 13/12

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei Erledigungsvermerk in der Handakte ohne Fristeneintragung im Kalender

Leitsatz

Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 360 Nr. 7
DB 2014 S. 7 Nr. 3
WM 2014 S. 424 Nr. 9
FAAAE-52468

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