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BSG Urteil v. - B 6 KA 17/13 R

Tatbestand

Streitig sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen wegen Überschreitung der Gesamtpunktzahlvolumina in den Quartalen IV/2002 bis IV/2006.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:280813UB6KA1713R0

Fundstelle(n):
BAAAE-52507

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