(Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen vorgeburtlichem und nachgeburtlichem Einkommen - nur negative Einkünfte im Bezugszeitraum - Anwendbarkeit des § 2 Abs 3 BEEG - teilweises Einkommen im Bezugszeitraum - durchschnittliches Einkommen in Bezugsmonaten - Auslegung - Gesetzeszweck)
Leitsatz
Die Vorschriften des BEEG über die Berechnung des Elterngelds aus der Differenz zwischen einem vor der Geburt des Kindes erzielten positiven Einkommen und einem nach der Geburt erzielten "geringeren" Einkommen sind nicht anwendbar, wenn in den geltend gemachten Bezugsmonaten nur negative Einkünfte erzielt worden sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2013:040913UB10EG1812R0
Fundstelle(n): DB 2014 S. 8 Nr. 3 DStR 2013 S. 11 Nr. 49 NJW 2014 S. 10 Nr. 8 VAAAE-52509