Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung bei Ehegatten; Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung
Leitsatz
1. Nennt eine Entscheidung des Finanzgerichts in der Rechtsmittelbelehrung nicht das richtige Rechtsmittel, ist sie fehlerhaft, da in diesem Fall die verfahrensrechtliche Lage nicht zutreffend wiedergegeben wird. 2. Mit Bekanntgabe eines die richtige Rechtsmittelbelehrung beinhaltenden Berichtigungsbeschlusses beginnt eine neue Rechtsmittelfrist. 3. Soll der von nur einem der Ehegatten eingelegte Rechtsbehelf auch für den anderen gelten, muss im Einspruchsschreiben unmissverständlich zum Ausdruck kommen, dass der Einspruch auf für den anderen - mit ihm zusammen veranlagten - Ehegatten wirken soll. Ist dies nicht geschehen, hat der andere Ehegatte einen Anspruch auf isolierte Aufhebung der gegen beide Ehegatten gerichteten Einspruchsentscheidung.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 351 Nr. 3 BAAAE-52601