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BFH Beschluss v. - XI B 50/13

Gesetze: AO § 152, UStG § 18 Abs. 4

Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Erstattungsfällen

Leitsatz

Ein Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung kann auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden. Maßgebend für die Bemessung des Verspätungszuschlags ist die festgesetzte Jahressteuer und nicht der Unterschiedsbetrag i.S. des § 18 Abs. 4 UStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 80 Nr. 3
BFH/NV 2014 S. 295 Nr. 3
DStZ 2014 S. 94 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2014 S. 334
VAAAE-52603

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